29.05.2016 | DiRa

18 Monate dienstunfähig nach Keilerei in JVA

Am diesem Tag hatte ich Dienst im Werkaufsichtsdienst in der JVA. Beim Ausrücken kam es zwischen einem Kollegen und einem Insassen zu einem verbalen Streit. Dieser eskalierte zur körperlichen Gewalt und ich war mittendrin. Im Rahmen der Nothilfe schritt ich ein und es kam zu einer riesen Keilerei. Nach ca. 10 Minuten war der Insasse gefesselt und ich schwer verletzt. Ich wurde in ein Krankenhaus gebracht. Danach war ich 18 Monate dienstunfähig: Bandscheibenvorfälle, Meniskusschaden, Trauma. Eine Strafanzeige, welche der Dienstherr hätte stellen müssen, wurde nicht gestellt. (Offizialdelikt Körperverletzung). Also musste ich eine private Strafanzeige stellen. (Körperverletzung) In der Krankheitsphase wurde ich drei mal zur Amtsärztin geschickt. Dort wurde mir immer bestätigt: weiter krank. Nach einem Jahr kam es zum Urteil: 6.000 Euro Schmerzensgeld. Doch ich habe nun einen Titel, den ich mir an die Pinnwand hängen kann. Ich muss selber zusehen das ich zu meinem Geld komme. Wieso tritt hier nicht das „Alimentationsgesetz“ in Kraft, d.h. das Land tritt in Vorkasse und holt sich das Geld vom Insassen? Die Fürsorgepflicht gibt es nicht mehr!