18.08.2016 | jugsoz

„Der schwule Mitarbeiter vom Jugendamt kann mich mal…“

Ich bin Sozialarbeiter in einem Jugendamt. Eine Familie mit zwei Kleinkindern erhielt von mir den Auftrag bzw. die Auflage, die installierte Familienhilfe durch einen anderen Sozialarbeiter 1x pro Woche wahrzunehmen. Das ist zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich. Trotzdem kommt es immer wieder zu Absagen. Der Vater kommentierte dies gegenüber dem Familienhelfer mit den Worten: „Der schwule Mitarbeiter vom Jugendamt kann mich mal…“

 

Ich habe dies meiner Leitung vorgelegt mit der Erwartung, dass das Amt reagiert und zumindest mitteilt, dass solche Aussagen nicht toleriert werden und nicht der Haltung des Bezirksamtes entsprechen.