02.05.2016 | Lex

Beamte in JVA durch Inhaftierten verletzt

Ich eilte am 7. September 2014 zu einem Alarm in der Justzivollzugsanstalt. Dabei stellte sich raus, dass sich ein Inhaftierter versucht hatte, den Hals aufzuschneiden. Halsschlagader und Kehlkopf waren freigelegt. Dieser Anblick ist schon als solches nicht schön anzusehen. Dazu war der Inhaftierte stark psychisch auffällig, sodass es nicht möglich war, vernünftig mit ihm zu reden. Eine Behandlung der Wunde lehnte er ab. Die Lage spitzte sich zu, sodass ein Eingreifen der vorhandenen Kräfte nötig war. Da der Gefangene ungeheuer kräftig war und blutete, war ein Eingreifen ohne Eigengefährdung nicht möglich. Mit Müh und Not konnte der Inhaftiere von uns überwältigt werden, ohne dass die Halsschlagader gerissen ist. Bei dieser Aktion sind zwei Kollegen mit Blut in Kontakt gekommen; weiterhin wurde ein Kollege durch den Inhaftierten am Arm verletzt.