04.05.2016 | Juris

Rasierklingen geschluckt: Inhaftierter will Verlegung erzwingen

Ein Gefangener zerstörte in seinem Haftraum seine Tassen und Teller. Dies bemerkten ein Kollege und ich und wir stellten ihn durch die Beobachtungsklappe zur Rede. Der Gefangene wollte mit diesem Verhalten eine Verlegung erzwingen. Die Verlegung wurde ihm von uns verwehrt, woraufhin der Gefangene Rasierklingen schluckte, die er sich schon bereitgelegt hatte. Auch wenn er hiermit keine direkte körperliche Gewalt auf mich einübte, fühlte ich mich enorm unter Druck gesetzt. Dies war für mich ein schreckliches Erlebnis, welches mich jetzt noch mit Ekel erfüllt. Dem Gefangenen geht es übrigens bestens, da die Rasierklingen teilweise zersetzt und ausgeschieden wurden.