03.05.2016 | Kalle

Gefangener provoziert Infektion von Justizvollzugsbeamten

Am 18.01.2016 begab ich mich mit weiteren Kollegen in den „besonders gesicherten Haftraum“ unserer Justizvollzugsanstalt, um einen Gefangenen abermals zu fixieren. Dieser Gefangene wurde kurz zuvor von der Fixierung gelöst, da diese nicht mehr erforderlich schien. Da er jedoch erneut begann, sich Verletzungen zuzufügen (um seinen Forderungen Nachdruck zu verleihen) mussten wir ihn erneut fixieren. Währenddessen bespuckte der Gefangene mich sowie einen weiteren Kollegen mit blutgetränktem Speichel. Während der Kollege (lediglich) am Diensthemd getroffen wurde, traf es mich mehrfach auf Kleidungsstücken, nacktem Unterarm und im Gesicht.

 

Nach diesem Vorfall habe ich meinem Hausarzt aufgesucht und mir wurde Blut abgenommen, um eine unwahrscheinliche, jedoch nicht unmögliche Infektion auszuschließen. Um klare Werte und 100% Gewissheit zu erlangen, muss das Prozedere in einem halben Jahr wiederholt werden, da gewisse Infektionen eine Inkubationszeit von bis zu 6 Monaten haben. Der Gefangene wurde bei seiner Inhaftierung untersucht und für unbedenklich befunden. Diese Untersuchung zeigt aber nicht präzise, mit was sich der Gefangene in dem halben Jahr vor der Inhaftierung und/oder während der Haft infiziert haben könnte. Die Forderung nach einer erneute Untersuchung des Gefangenen wurde von der Behördenleitung als nicht erforderlich abgetan.