16.09.2016 | Beta

„Ich krieg euch alle einzeln, wir sehen uns draußen!“

Der Sohn eines bei uns inhaftierten IS-Terroristen erschien am 28.06.16 um 13:23 Uhr zusammen mit seiner Mutter und einem weiteren Mädchen, um seinen Vater zu besuchen. Der Besuchstermin war terminiert auf 13:00 Uhr. Der Besuch sollte auf Anordnung des Oberlandesgerichts Düsseldorf überwacht werden durch den Staatsschutz. Dieser war bereits um 12:45 Uhr da und wartete seitdem auf die Besucher. Als diese eintrafen, wurden sie durch mich sofort in den Pfortenvorraum geholt. Sie wurden somit einigen bereits wartenden Besuchern vorgezogen. Die Besucher gaben mir zwei gefaxte Besuchserlaubnisse. Aufgrund eines Erlasses des Justizministeriums müssen gefaxte Besuchserlaubnisse auf ihre Echtheit überprüft werden. Zu diesem Zweck versuchte ich 15 Minuten lang das Oberlandesgericht Düsseldorf zu erreichen.

 

Der Polizeibeamte sprach mich plötzlich an und teilte mir mit, der Besucher habe mich als behindert und „Bastard“ bezeichnet. Er habe ihn darauf angesprochen, worauf er von ihm u.a. als „Pisser“ bezeichnet worden sei. Außerdem sei er von ihm bedroht worden. Er teilte mir mit, der Besuch würde daher nicht stattfinden. Dieser Entscheidung habe ich zugestimmt und die Besucher entsprechend informiert. Weiterhin habe ich die gefaxten Besuchserlaubnisse eingezogen, da ich ihre Echtheit nicht überprüfen konnte. Die Situation eskalierte insofern, als dass der Besucher ganz dicht vor dem Polizeibeamten stand und es schien, als wolle er ihn angreifen. Aufgrund dessen eilte ihm ein Kollege zu Hilfe. Der Besucher verlangte von mir die beiden Besuchserlaubnisse. Als er diese nicht bekam, beleidigte er mich als „Spasti“, duzte mich und drohte: „Ich krieg euch alle einzeln, wir sehen uns draußen!“ Ich verwies ihn der Anstalt. Dieser Aufforderung kam er erst nach als ich ihm unmittelbaren Zwang androhte. Im Hinausgehen sagte er: „Das fette Schwein ist doch nur stark, weil er hinter der Scheibe sitzt!“ Auch seine Mutter kam der Aufforderung, die Anstalt und das Gelände zu verlassen, erst nach mehrfacher und irgendwann lauter Aufforderung nach.