08.02.2017 | Mit im Boot

Gesetzentwurf: Besserer Schutz für Polizisten und Rettungskräfte geplant

Wer Polizisten, Rettungskräfte oder Feuerwehrleute angreift, der soll in Zukunft härter bestraft werden. Heute stellte die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf vor, der den „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ neu definiert und stärker ahndet. Grundsätzlich begrüßt die dbb jugend nrw diesen Vorstoß. Doch es gibt ein Problem.

 

Es war Bundesjustizminister Heiko Maas, der die Initiative ergriff. Er will ein Zeichen setzen gegen die steigende Gewalt, die Polizisten, Rettungskräfte und Feuerwehrleute tagtäglich auf der Straße erleben. „Alle Einsatzkräfte riskieren Gesundheit und Leben, um unseren Rechtsstaat zu verteidigen und anderen zu helfen. Dafür haben sie unsere Wertschätzung und unsere Unterstützung verdient. Es ist höchste Zeit, Polizisten wirkungsvoller zu schützen“, so Maas.

 

Das soll sich konkret ändern

 

Um das zu erreichen, will er einen bereits bestehenden Paragrafen im Strafgesetzbuch verschärfen. Schon jetzt hält Paragraf 113 die Möglichkeit offen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu ahnden. Allerdings werden danach lediglich Angriffe geahndet, die beispielsweise bei Festnahmen passieren. Künftig sollen hingegen auch Übergriffe geahndet werden können, die bei anderen Diensthandlungen passieren – wie beispielsweise bei Unfallaufnahmen oder im Streifendienst.

 

Weitere Neuerung: Der Strafrahmen soll auf mindestens drei Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe erhöht werden. Bislang sah er lediglich drei Jahre vor. Außerdem soll diese Regelung in Zukunft auch Rettungsdienste und die Feuerwehr mit einschließen. Bisher war auch das nicht der Fall.

 

Der dbb jugend nrw geht das nicht weit genug

 

Der Vorsitzende der dbb jugend nrw, Jano Hillnhütter, zeigt sich erfreut über dieses politische Zeichen und begrüßt die Vorschläge der Bundesregierung. „Mit der Kampagne ‚Gefahrenzone Öffentlicher Dienst‘ weisen wir schon seit geraumer Zeit auf den Anstieg von Gewalt und Respektlosigkeit gegen die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst hin“, sagt er. Daher sei die Änderung des Strafgesetzbuches an dieser Stelle sinnvoll.

 

Aus Sicht Hillnhütters ist es damit aber noch nicht getan. „Wir dürfen die anderen Beschäftigen im Öffentlichen Dienst nicht vergessen. Die Kolleginnen und Kollegen im Jobcenter oder im Einwohnermeldeamt profitieren von dieser Regelung nicht“, wendet er ein. „Darum fordere ich sowohl Justizminister Heiko Maas als auch Bundesinnenminister Thomas de Maizière auf, sich die Bundesratsinitiative des Landes NRW als Beispiel zu nehmen und diese auch umzusetzen.“

 

Entscheidung über Bundesratsinitiative lässt noch auf sich warten

 

Sie sieht vor, sämtliche Staatsdiener und auch Ehrenamtliche, die sich für das Gemeinwohl engagieren, besser zu schützen, indem Angriffe gegen sie ebenfalls stärker geahndet werden. Voraussetzung für eine schärfere Strafe ist nach dem Gesetzentwurf, dass der Übergriff während des Einsatzes der Betroffenen geschah. NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hatte diesen Vorschlag Mitte Dezember 2016 in den Bundesrat eingebracht. Er liegt zur weiteren Abstimmung in den Ausschüssen.

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