22.04.2016 | myM-NRW

Bedrohung, Sachbeschädigung und körperliche Gewalt

Am Dienstag, 05.01.2016 kam außerhalb der Öffnungszeiten ein Kunde in die Büroräume mit einer Anlaufbescheinigung der Bundespolizei mit Fristende am Folgetag. Darüber hinaus gab der Kunde an, dass er nicht länger in seinem Übergangsheim leben könne, da er Moslem sei und dort unter anderem Alkohol konsumiert wird. Der Kunde wurde unsererseits darauf hingewiesen, dass er bzgl. der Anlaufbescheinigung am nächsten Tag wieder kommen soll und die Frage der Unterbringung vom Sozialamt zu klären sei.

 

Diese Auskünfte wurden vom Kunden in dieser Form nicht akzeptiert. Er schlug mehrmals auf den Tisch und die Stimme wurde wesentlich lauter. Mein Sachgebietsleiter, der hinzukam, verwies ihn daraufhin aus dem Gebäude. Der Aufforderung kam der Kunde nicht nach. Er trat bzw. sprang mehrmals gegen die geschlossene Bürotür. Die Kollegen des Ordnungsamtes kamen zu Hilfe – das Ordnungsamt befindet sich eine Etage tiefer. Der Kunde wurde daraufhin mit fünf Kollegen vor die Tür befördert und ein Platzverweis wurde ausgesprochen.

 

Anfangs schien es so, als käme der Kunde dem Platzverweis nach. Der Kunde entfernte sich kurz, kam allerdings zwei bis drei Minuten später mit einem Pflasterstein wieder und stellte sich demonstrativ vor uns. Die Kollegen des Ordnungsamtes machten noch einmal deutlich, dass ein Platzverweis erteilt wurde und er sich zu entfernen habe, ein Kollege nahm dem Kunden den Pflasterstein ab und sicherte diesen. Der Kunde kam nunmehr dem Platzverweis nach und verschwand. Wenige Minuten später kamen endlich die Kollegen der Polizei an, diese waren zu Beginn der verbalen Eskalation alarmiert worden. Sie kamen nach eigenen Angaben verspätet an, weil sie zunächst in das falsche Gebäude gegangen seien.

 

Der Kunde ist nach Angaben anderer Dienste im Laufe des Tages allerdings weiter eskaliert. Im Stadtdienst Soziales soll dieser Kunde noch einen Kollegen bzw. eine Kollegin umgesprungen haben, bis er dort letztendlich auch dem Gebäude verwiesen wurde bzw. hinaus befördert wurde. In der Innenstadt soll ihm durch Zufall noch seine Sozialarbeiterin über den Weg gelaufen sein, welche er belästigt haben soll. Im Laufe des Abends wurde im Fall des Kunden noch die Rufbereitschaft-PsychKG gerufen, um zu überprüfen, ob er eingewiesen werden muss. Der PsychKG-Rufbereitschaft gab der Kunde dabei noch einen Schlag ins Gesicht. Schlussendlich wurde der Kunde daraufhin in die Landesklinik Langenfeld eingewiesen. Anzeigen sollen teilweise ebenfalls erstattet worden sein.