12.06.2018 | Gute Ansätze

Gericht zeigt klare Kante: 1.500 Euro für Mittelfinger gegen Polizisten

Entgleisende Situationen, aggressive und gewaltbereite Menschen – das kennen Polizeibeamte zur Genüge. Es ist Teil ihrer täglichen Arbeit. Sie haben gelernt, damit umzugehen und zu deeskalieren. Manchmal ist es aber trotzdem zu viel. Die Meinung unter den Polizisten ist einhellig: Der Ton ist respektloser geworden, Beschimpfungen hört man immer häufiger. Meist bleiben sie ungestraft. Doch es hat sich etwas verändert.

 

Ob bei einer der Sicherheitskonferenzen, in Gesprächen mit Politikern oder in anderen Zusammenhängen im Rahmen der Kampagne „Gefahrenzone Öffentlicher Dienst“: Immer wieder berichten Polizeibeamte gegenüber der dbb jugend nrw über Respektlosigkeit, Brutalität und Rücksichtslosigkeit, die ihnen im Dienst entgegengebracht wird. Was viele besonders frustriert: Selbst wenn die Fälle zur Anzeige gebracht werden, bleiben sie unbestraft.

 

Übergriffe gegen Polizisten – Verfahren eingestellt

 

Auch Marcel Huckel ist Polizist. Er ist Vorstandsmitglied beim gewerkschaftlichen Jugenddachverband in Nordrhein-Westfalen. Auch er hat schon erfolglos Übergriffe gegen ihn angezeigt. Ein Schlag ins Gesicht – das Verfahren wurde eingestellt. Eine Beleidigung – der Mann wurde später in die Psychiatrie eingewiesen. Er sei rückblickend bereits zum Zeitpunkt der Tat psychisch krank gewesen und damit nicht schuldfähig, so der Schluss der Staatsanwaltschaft. Zu einem Gerichtsverfahren kam es in diesem Fall erst gar nicht.

 

Nachvollziehbar ist der Frust der Polizisten darüber, dass Ausraster nicht geahndet werden. Kein öffentliches Interesse ist eines der Argumente, die sie oft am Ende des Verfahrens hören. Das war es.

 

Nun geht ein kleiner Ruck durch die Reihen der Beamten. Es könnte sich etwas tun. Ein Umdenken in der Justiz vielleicht? Ein Exempel womöglich?

 

Deutliches Zeichen: 1.500 Euro für Respektlosigkeit

 

Eine saftige Geldbuße in Höhe von 1.500 Euro kassierte jüngst ein Mann für einen gezeigten Mittelfinger. Ein junger Polizeibeamter hatte mit seinen Kollegen beim Streifendienst den örtlichen Marktplatz passiert. „Nichts Ungewöhnliches. Wir sind dort regelmäßig im Einsatz“, berichtet er gegenüber der dbb jugend nrw. Die Unterhaltung war laut, die Einheimischen, die dort anzutreffen waren, alkoholisiert. Schon in der Vorbeifahrt des Streifenwagens zeigte einer der Männer aus der Gruppe heraus dem Beamten respektlos den Mittelfinger.

 

Womit er nicht gerechnet hatte: Der Beamte will das nicht einfach so hinnehmen, sondern bringt es zur Anzeige. „Ich war überrascht, dass es schon rund vier Monate später verhandelt wurde“, so der junge Polizist. Der Vorteil: Die Strafe folgte so zeitnah, dass der Täter einen Sinnzusammenhang zwischen Tat und Urteil ziehen kann. „Daraus resultiert vor allem, dass sich ein Unrechtsbewusstsein bilden kann“, sagt der Polizeibeamte. Oft erfolgen Urteile erst nach längeren Zeiträumen. Die Tat ist dann im Kopf des Verursachers längst verblasst.

 

Doch nicht nur mit der zeitnahen Verurteilung statuierten die Juristen ein Exempel. Der 34-jährige Fingerzeiger bekam eine Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro. Ein Strafmaß, das höher war als das, was die Staatsanwaltschaft gefordert hatte.

 

Klares Urteil – große Wirkung

 

„Wenn es zu einem Urteil mit Geldstrafe kommt, dann liegt das Strafmaß normalerweise eher bei 500 Euro“, sagt der junge Beamte. Er ist erfreut über das Signal, das von dieser Entscheidung ausgeht. Was ihm am Herzen liegt: „Ich wollte den Mittelfinger nicht so stehen lassen, weil die Außenwirkung zu groß gewesen wäre, wenn nichts passiert wäre“, sagt der Polizist. Darum ist er zufrieden über den Ausgang. „Der 34-Jährige hat was gelernt. Das wird der nicht mehr machen“, sagt er weiter.

 

„Wir hoffen, dass diese Entscheidung kein Einzelfall bleiben wird, sondern ein erstes durchgreifendes Urteil, dem weitere konsequente Entscheidungen in ähnlich gelagerten Fällen folgen werden“, sagt Vorstandsmitglied Huckel. „Nur so können wir nach außen deutlich machen, dass der Staat hinter den Polizistinnen und Polizisten steht, die für ihn eintreten.“ Die klare Botschaft muss sein: Respektlosigkeit und Unverschämtheiten dürften sich nicht lohnen.

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