Bodycams bei der Polizei - bringt das eigentlich was?
07.04.2017 | Mit im Boot

NRW: Land springt ein, wenn Täter Schmerzensgeld nicht zahlen

Polizisten, die während des Dienstes angegriffen und körperlich oder psychisch verletzt werden, sollen zumindest finanziell in Zukunft nicht mehr leer ausgehen. Der Landtag NRW hat ein Gesetz beschlossen, dass den Dienstherrn in die Pflicht nimmt, wenn der Angreifer nicht zahlt.

 

Sechs Mal feuert ein psychisch Kranker mit einer Gaspistole aus nächster Distanz auf den Kopf eines Polizisten. Der überlebt den Angriff auf seiner Dienstwache in Hamm zwar, erleidet jedoch schwere Verletzungen. Bis heute hat er den Angriff nicht verarbeitet. Schmerzensgeld bekam er nie. Das soll sich nach einer Gesetzesinitiative des Landes NRW nun ändern.

 

Bislang hatten Beamte den doppelten Schaden

 

Denn im Dienst angegriffen und verletzt zu werden, ist keine Seltenheit mehr. Oft jedoch hatten die Polizisten bislang den doppelten Schaden: körperlich verwundet oder psychisch in Mitleidenschaft gezogen konnten sie zwar Anzeige erstatten und bekamen in manchen Fällen auch Schmerzensgeld zugestanden, doch gezahlt wurde diese finanzielle Entschädigung oftmals nicht. Wenn der Täter nicht zahlen konnte, schauten die geschädigten Beamten in die Röhre. So wie auch der Polizist aus Hamm. Laut Medienberichten kämpft er bis heute um die Anerkennung eines qualifizierten Dienstunfalls.

 

Durch das am Mittwoch vom Landtag NRW verabschiedete Gesetz soll nun künftig der Dienstherr in Vorleistung treten, wenn Täter nicht liquide sind oder sich um die Zahlung des Schmerzensgeldes drücken. In Hamburg ist das schon seit Mitte vergangenen Jahres so.

 

„Die dbb jugend nrw begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich“, sagt Jano Hillnhütter, Vorsitzender des Verbandes. Seit vielen Monaten setzt sich die dbb jugend nrw durch ihre Kampagne „Gefahrenzone Öffentlicher Dienst“ (www.angegriffen.info) in diesem und allen anderen Bereichen des Öffentlichen Dienstes dafür ein, zunehmende Gewaltangriffe gegen öffentlich Beschäftigte aufzudecken und etwas dagegen zu tun. „Es kann nicht sein, dass man zum Prügelknaben des Staates gemacht wird und dann nicht einmal die Unterstützung des Dienstherren sicher hat“, kritisiert Hillnhütter.

 

Ab 250 Euro springt das Land ein

 

Voraussetzung für die Übernahme des Schmerzensgeldanspruchs bei der Polizei ist nun, dass dessen Höhe mindestens 250 Euro beträgt und der verletzte Polizist nicht schon eine Unfallentschädigung oder einen Unfallausgleich erhalten hat. Der Antrag muss zudem innerhalb von zwei Jahren nach Rechtskraft des Urteils oder nach Unwiderruflichkeit des Vergleichs gestellt werden.

 

Besonders erfreulich: An der Gesetzesvorlage aus dem vergangenen Jahr ist nachgebessert worden. Zunächst sollte eine Übernahme der Schmerzensgeldzahlungen durch den Dienstherrn nämlich nicht erfolgen, wenn der Täter schuldunfähig ist oder die Tat fahrlässig begangen hat. Das ist verändert worden. Das Land soll nun auch in solchen Fällen eintreten.

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