Hasspostings – wer kümmert sich um den Tatort Internet?
„Ich polier dir die Fresse“ – gegen solche Drohungen im Netz hätte man bis vor kurzem nicht viel tun können. Das hat sich verändert. Mehrere Sonderstaatsanwaltschaften, darunter die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW, ermitteln in dieser Sache. Aber auch in ganz anderen Bereichen. Was sind deren Aufgaben und wer kann sich an sie wenden?
Es war ein weiter Wurf in Sachen Cyberkriminalität als Justizminister Peter Biesenbach 2016 die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime – kurz: ZAC NRW – aus der Taufe hob. Ihr Auftrag: Die Strafverfolgung bei Gefährdungen der kritischen Infrastruktur, organisierter Kriminalität und Darknet-Verfahren. Inzwischen ist der Aufgabenbereich dieser Sonderstaatsanwaltschaft weit gewachsen: Ermittlungen in Sachen Kindesmissbrauch, Cryptowährung und digitale Hasskriminalität sind hinzugekommen. Was all diese Straftaten eint: Das Internet ist der Haupttatort.
„Mit dem Löschen ist es nicht getan“
„Die Zentralstelle ist mit den Jahren immer größer geworden“, sagt Christoph Hebbecker. Hebbecker ist Staatsanwalt der ersten Stunde in der ZAC NRW. Er sagt das mit Blick auf die Ermittlungsfelder wie auch auf die Personalstärke. Zu Beginn ermittelte er im Sonderdezernat alleine mit einer Kollegin. Heute sind rund 40 Köpfe in der ZAC NRW in Köln aktiv.
Vor vier Jahren sei der Bereich „Digitale Hasskriminalität“ hinzugekommen, sagt Hebbecker. Der Hintergrund: Die Strafdelikte in diesem Bereich haben zugenommen. Zudem verpflichtet das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz Unternehmen wie Facebook oder Twitter Hasspostings zu löschen. „Als Strafverfolger aber macht uns das nicht ganz glücklich“, sagt Hebbecker. Mit dem Löschen sei es nicht getan. Es gehe auch darum, entsprechende Delikte bestrafen zu können.
Ermitteln unter Zeitdruck
Um das tun zu können, ist genaue und oft schnelle Arbeit erforderlich. Die Zeitfenster, um beispielsweise bei einem Shit-Storm IP-Adressen zu überprüfen und zu sichern, sind oft sehr klein. „Wenn wir dann nicht schnell arbeiten, sind diese digitalen Spuren wieder kalt“, sagt Hebbecker. Strafverfolgung im Netz läuft also manchmal gegen die Zeit.
Wo aber kommen die Anzeigen her, die auf dem Tisch der ZAC NRW landen? Medienpartner spielen dabei eine zentrale Rolle. Denn ein dauerhafter Quell von Beschimpfung, Diffamierung und Bedrohung tut sich unter Presseberichterstattung auf. Darum startet die ZAC NRW schon 2018 das Projekt „Verfolgen statt nur löschen“. Mit im Boot: die Landesmedienanstalt, die Rheinische Post, der WDR und RTL. Inzwischen haben sich viele weitere Medienpartner angeschlossen. In allen Medienhäusern überprüft man Kommentare nun auf strafbare Inhalte.
Wer bei der ZAC NRW Anzeige erstattet
„Ganz zu Beginn zeigte sich, dass es oft nicht leicht für die Medienpartner war, zu unterscheiden, welche Kommentare noch in den Bereich der freien Meinungsäußerung fallen und was strafrechtlich von Belang sein könnte“, sagt Hebbecker. Schulungen der Social Media-Redaktionen halfen in dieser Sache und auch Handreichungen durch Musteranzeigen. Um die Anzeigenerstattung zu vereinfachen, wurden den Medienpartnern jeweils eigene Email-Postfächer bei der ZAC NRW eingerichtet. Inzwischen ist die Zusammenarbeit noch weiter vereinfacht worden: Anzeigen sind jetzt per Drag and Drop über eine Anzeigen-Cloud möglich.
Anzeigen kommen aber auch aus Behörden: Neben Bürgermeistern, Abgeordneten und anderen Mandatsträgern bearbeitet die ZAC NRW auch Anzeigen, die über die Polizei eingehen. Ob Anzeigen von öffentlich Beschäftigten aus anderen Bereichen – wie beispielsweise aus den Ordnungsämtern oder Sozialämtern und Bürgerbüros – in der ZAC NRW bearbeitet werden können, sei im jeweiligen Fall zu prüfen, sagt Hebbecker. Zum Ermittlungsalltag gehört dies jedenfalls derzeit nicht.
Dennoch rät er jedem Betroffenen, gleich aus welchem Beschäftigungsfeld er kommt, überhaupt eine Anzeige zu erstatten. „Es gehört in keinem Job einfach dazu, sich beschimpfen oder gar bedrohen zu lassen“, betont Hebbecker. Eine Bedrohung sei weder in der realen noch in der digitalen Welt akzeptabel. „Wir wollen unbedingt verhindern, dass Personen Dinge nicht anzeigen, weil sie denken, es würde der Sache nicht nachgegangen“, betont der Experte.
Manch moralisch Anstößiges fällt unter „freie Meinungsäußerung“
Allerdings sei es nicht leicht, immer auszumachen, was noch unter freier Meinungsäußerung zu verstehen sei und was beispielsweise den Tatbestand einer Beleidigung oder Bedrohung erfülle. „Wir haben öfter mit Äußerungen zu tun, die man in jedem Fall als anstößig empfindet, die aber dennoch keine Einleitung eines Ermittlungsverfahrens rechtfertigen“, berichtet Hebbecker aus der Praxis.
Darum begrüßt er die Arbeit gemeinnütziger Beratungsstellen, wie beispielsweise der von Hate Aid. „Das ist sehr wertvolle Arbeit“, sagt der Kölner Staatsanwalt. Während das Augenmerk bei den Staatsanwaltschaften eher auf der Täterverfolgung liege, kümmere sich Hate Aid vor allem um die Opferanliegen. „Dort wird sehr sachkundig geholfen“, betont Hebbecker. Beratungsstellen wie Hate Aid unterstützen Betroffene auch bei der Anzeigenerstattung. Dort könne man sehr gut einschätzen, ob ein Inhalt anzeigenwürdig ist, oder einfach gegen den guten Ton verstoße.
Digitale Delikte werden härter bestraft
Eine positive Entwicklung, die Hebbecker sehr begrüßt: Das Thema digitaler Hass und digitale Hetze ist derart präsent geworden, dass auch der Gesetzgeber nachjustiert habe. Während Aussprüche wie „Der gehört an die Wand gestellt“ oder „Ich polier dir die Fresse“ in der jüngeren Vergangenheit juristisch nicht verfolgbar waren, sind sie zu Tatbeständen geworden, die empfindliche Strafen nach sich ziehen können. Digitale Bedrohungen und Kommentare werden sogar härter bestraft als solche in der analogen Welt.
„Das ist nachvollziehbar und gut“, sagt Hebbecker. Auf der Straße unter vier Augen beleidigt zu werden, sei nun einmal ein anderer Kreis als im Netz, wo solche Äußerungen von jedermann gelesen und kommentiert werden können und auch meist auch über einen viel längeren Zeitraum von immer mehr Leuten wahrgenommen werden können.