Erlass schafft mehr Sicherheit für Gerichtsvollzieher und Steuerfahnder
05.03.2020 | Gute Ansätze

Erlass schafft mehr Sicherheit für Gerichtsvollzieher und Steuerfahnder

Ahnungslos ins Unheil zu laufen: Diese Angst soll Gerichtsvollziehern und Vollziehungsbeamten der Finanzämter in NRW in Zukunft ein Stück weit genommen werden. Justizminister Peter Biesenbach und Innenminister Herbert Reul bringen einen neuen Erlass auf den Weg, der die Situation entschärfen soll.

 

„Wenn Sie nicht sofort verschwinden, schlage ich Sie tot!“ – Drohungen wie diese sind für Gerichtsvollzieher und Steuerfahnder keine Seltenheit. Die Liste von Bedrohung und körperlicher Gewalt ist lang. Alleine 31 Seiten füllt eine Übersicht der Vorfälle, die Gerichtsvollzieher aus NRW im Jahr 2018 dokumentiert haben.

 

Bislang Bauchgefühl fast einzige Sicherheit

 

Die Angst, unerwartet von Schuldnern angegriffen zu werden, ist damit allgegenwärtig. Auch Frank Neuhaus, Vorsitzender des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes NRW, kennt das Gefühl. Manchmal verlegt er einen Termin auf Grundlage des unguten Bauchgefühls auf einen anderen Tag, Denn die Möglichkeiten, sich im Vorfeld abzusichern und gezielt auf Gefahrensituationen einzustellen und beispielsweise Polizeibegleitung anzufordern, waren bislang begrenzt. Meist wussten die Beschäftigten im Außendienst vor dem Besuch bei Schuldnern nicht viel über sie. Wenn Personen bereits in der Vergangenheit gewalttätig waren, war das zwar der Polizei bekannt – doch nur dort. Auch Waffenbesitz, Drogenkonsum oder die Zugehörigkeit zur Reichsbürgerszene waren bisher Informationen, die lediglich die Polizei intern nutzen konnte.

 

Fortan unbürokratische Hilfe durch Polizeiauskunft

 

Das soll nun anders sein. Ein neuer, gerade verabschiedeter Erlass von NRW-Justizminister Peter Biesenbach ermöglicht der Polizei nun, Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsbeamten der Finanzämter unbürokratisch und ohne Angabe von Gründen Auskunft zu Schuldnern zu geben. Damit können die sich künftig vor aggressiven Schuldnern schützen und vorab bei der Polizei erfragen, ob Schuldner dort bereits aktenkundig geworden sind.

 

„Durch die Änderung werden bürokratische Hürden bei der Informationsbeschaffung über die potenzielle Gefährlichkeit von Schuldnern durch Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher bei der Polizei abgebaut“, sagt Biesenbach gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

 

Bislang war das Einholen von Auskünften im Vorfeld von Hausbesuchen nur möglich, wenn es einen konkreten Anlass zur Vermutung einer Gefährdung gab. Die Anfrage hatte dann schriftlich bei der Polizei zu erfolgen. Das führt zu unnötiger zeitlicher Verzögerung und verkomplizierte die praktische Arbeit der Außendienstmitarbeiter zusätzlich.

 

„Dieser Erlass sollte nur ein Anfang sein“

 

Moritz Pelzer, Vorsitzender der Deutschen Beamtenbund-Jugend NRW (dbb jugend nrw) setzt große Erwartungen auf diesen gemeinsamen Vorstoß von Justiz- und Innenministerium. „Dieser Erlass ist ein gutes Vorbild dafür, wie man unbürokratisch die Sicherheit für öffentlich Beschäftigte im Außendienst erhöhen kann, indem man den Informationsaustausch zwischen verschiedenen Behörden unbürokratisch ermöglicht.“ Das sei nach Auffassung Pelzers dringend nötig.

 

„Erinnern wir uns an den tödlichen Angriff auf einen Mitarbeiter der Kölner Kämmerei im Dezember 2019“, sagt Pelzer. Dieser hätte möglicherweise ebenfalls verhindert werden können, wären vorab Informationen zum Angreifer zugänglich gewesen.

 

Viele andere Bereiche haben dasselbe Problem

 

„Das zeigt: Das Problem, aus Datenschutzgründen keine Informationen über potentiell gefährliche Personen zu bekommen, betrifft auch andere Bereiche“, sagt Pelzer. Auch Lebensmittelkontrolleure oder Veterinärbeschäftigte könnten von solchen Auskunftsvereinbarungen profitieren. Darum fordert der gewerkschaftliche Dachverband, die Möglichkeiten zur Kommunikation innerhalb von Behörden aber auch zwischenbehördlich insgesamt weiter auszubauen.

 

Oft wisse die eine Hand nicht was die andere tue. „Bekommt jemand aufgrund seines aggressiven Verhaltens im Jobcenter Hausverbot, kann er im nächsten Moment ohne Probleme ins Sozialamt marschieren und dort weiterrandalieren“, beklagt Pelzer die derzeitige Situation mit diesem weiteren konkreten Beispiel.

 

Auch in künftigen Gesprächen mit politischen Vertretern will die dbb jugend nrw darum an diesem Thema dranbleiben. Pelzer kündigt an: „Wir bleiben so lange weiter auf dem Plan, bis es eine Lösung für alle Beschäftigten im Öffentlichen Dienst gibt“.

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