Erlass schafft mehr Sicherheit für Gerichtsvollzieher und Steuerfahnder
14.06.2019 | Gute Ansätze

Vollstreckungsbeamte in NRW sollen besser vor Gewalt geschützt werden

Vollstreckungsbeamte in NRW wie Gerichtsvollzieher und Vollziehungsbeamte sollen besser vor potentiell gewalttätigen Personen geschützt werden. In einer Verwaltungsvorschrift macht das Justizministerium nun hierzu eine ganz konkrete Anordnung.

 

Gerichtsvollziehern schlägt immer häufiger Aggression und Gewalt entgegen. Statistisch gesehen wurde in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2018 an jedem Werktag ein Gerichtsvollzieher beleidigt, bedroht oder angegriffen – ein Anstieg von 5,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Das geht aus einem Bericht hervor, den NRW-Justizminister Peter Biesenbach am 27. März dem Landtag vorgelegt hat. 288 Übergriffe sind darin verzeichnet. Bei den aufgelisteten Vorfällen geht es um Beleidigung, Nötigung und Androhung von roher Gewalt: „Wenn Sie nicht sofort verschwinden, schlage ich Sie tot“, sagte ein Schuldner, „Du Schlampe kommst hier nicht rein, Ihr seid ja alle Arschlöcher!“ ein anderer. Ein dritter drohte: „Ich finde heraus, wo du wohnst. Deine Büroanschrift kenne ich ja bereits!“. 87 Mal wurden die Beamten auch mit körperlicher Gewalt bedroht, mit scharfen Hunden, Messern, Schusswaffen, einem Baseballschläger oder einer Axt.

 

Brutaler Angriff auf Gerichtsvollzieherin in Bochum

 

Die brutale Attacke auf eine Gerichtsvollzieherin in Bochum-Werne Mitte November 2018 machte die Schutzlosigkeit der Beamten besonders deutlich: Eine Gerichtsvollzieherin war von einer Schuldnerin angegriffen und schwer verletzt worden. Die Schuldnerin hatte zuvor bereits in Dortmund eine Gerichtsvollzieherin verletzt. Hierüber war die betroffene Beamtin jedoch nicht informiert worden und hatte – ohne es zu wissen – die Kosten für den Angriff auf ihre Kollegin eintreiben sollen.

 

Damit solche Fälle in Zukunft vermieden werden können, hat das Justizministerium die Landes NRW nun angeordnet, „dass Hinweise, die sich aus den Sach- und Verfahrensakten ergeben und Rückschlüsse auf eine potentielle Gefährlichkeit des Vollstreckungsschuldners zulassen, an die Vollstreckungsbeamtinnen und -beamten weitergegeben werden“. Auf diese Weise sollen Gerichtsvollzieher und Vollziehungsbeamte in die Lage versetzt werden, sich besser auf gefährliche Schuldner vorzubereiten und frühzeitig entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

 

Längst überfällige Maßnahme

 

„Das ist eine längst überfällige Maßnahme, um die Sicherheit von Vollstreckungsbeamten zu verbessern“, sagt Moritz Pelzer, Vorsitzender der dbb jugend nrw. „Es kann nicht sein, dass die Beamten bei Hausbesuchen sprichwörtlich ins offene Messer laufen und über die Gefährlichkeit des Schuldners nicht informiert werden, obwohl diese bereits bekannt ist.“

 

Im Rahmen ihrer Kampagne „Gefahrenzone Öffentlicher Dienst“ fordert die dbb jugend nrw schon lange, dass Staatsdiener bei potentiell gefährlichen Situationen zuvor sicherheitsrelevante Informationen einholen dürfen. Aus Datenschutzgründen wurde dies oftmals verweigert. „Steuerfahnder erhalten im Vorfeld keinerlei Informationen über die mögliche Gefährlichkeit der Person, die sie besuchen. Dies gilt ebenso für Beschäftigte von Jobcenter, Ordnungsamt, Sozialamt, Veterinäramt oder Gesundheitsamt im Außendienst. Hier muss dringend nachgebessert werden. Auch innerhalb der Kommune gibt es bei Sicherheitsbedenken keinen Austausch der verschiedenen Ämter untereinander. Dies muss dringend geändert werden, damit die Beschäftigten bestmöglich geschützt sind“, so die Forderung des gewerkschaftlichen Jugenddachverbandes.

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