Öffentlich Bedienstete können Auskunftssperre einrichten lassen
14.12.2017 | Bestandsaufnahme

Die Angst geht mit nach Hause

Wenn sich Beschäftigte von Sozialämtern oder Jobcentern abends in den Feierabend verabschieden, dann tun sie das häufig mit einem mulmigen Gefühl. Manchmal hallen Drohungen wie „Pass heute Abend gut auf!“ nach – und das nicht ohne Grund. Doch es gibt eine einfache Maßnahme, mit der man die Betroffenen besser schützen könnte.

 

„Passen Sie nachts auf, wenn Sie nach Hause gehen!“ – Diese Worte sind einer jungen Krankenschwester einer großen Klinik in NRW bis heute im Gedächtnis haften geblieben. Ausgesprochen wurde die Drohung, weil einem Angehörigen die Abläufe auf der Intensivstation nicht gefielen. Passiert ist der Krankenschwester nichts, doch die Angst bleibt nach solchen Äußerungen ein treuer Begleiter auf dem Weg nach Hause. Auch eine Beschäftigte aus dem Sozialamt hat in ihrem privaten Umfeld schlechte Erfahrungen mit unzufriedenen Kunden gemacht. Ihr wurde vor der Haustür der eigenen Wohnung aufgelauert. Die Angst kann einen auffressen, wenn man sich selbst in den eigenen vier Wänden nicht mehr sicher fühlt.

 

Das führt zu kreativen Lösungen, die manche Beschäftigten aus Sorge vor Angriffen im privaten Umfeld ergreifen. Eine junge Lehrerin beispielsweise hält ihren tatsächlichen Hauptwohnsitz geheim. Offiziell hat sie den Wohnsitz ihrer Eltern angegeben. Auch sie fürchtet, dass ihr aus nichtigem Grund einmal zuhause aufgelauert werden könnte.

 

Der Grund: Nach dem Bundesmeldegesetz kann jeder beim Einwohnermeldeamt persönliche Daten von anderen erfragen. Dazu gehören Vor- und Nachname sowie die private Anschrift. Generell sind auch die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst nicht davor geschützt. Es sei denn, ihr Arbeitsbereich ist als besonders risikobehaftet eingestuft. Bei der Polizei ist das zum Beispiel so. Hier können Beamte auf Wunsch eine Auskunftssperre einrichten lassen. Für die meisten Beschäftigten im Öffentlichen Dienst gilt das jedoch nicht.

 

Die Deutsche Beamtenbund-Jugend NRW (dbb jugend nrw) findet das nicht weitreichend genug und fordert darum die Verpflichtung des Dienstherrn, seine Mitarbeiter durch das generelle Angebot eines Sperrvermerks im Melderegister zu schützen. „Mitarbeiter aus Ausländerbehörden sollten grundsätzlich ebenso die Möglichkeit haben, eine Auskunftssperre zu verlangen, wie Beschäftigte aus Finanzämtern oder Kliniken“, sagt Moritz Pelzer, Vorsitzender des gewerkschaftlichen Jugendverbandes.

 

Wir wollen daher von euch wissen: Wie ist das in eurem Bereich? Gibt es dort die Möglichkeit? Beteiligt euch an unserer Umfrage auf der Startseite unserer Kampagnenwebsite www.angegriffen.info und helft uns dabei, ein möglichst umfassendes Bild zu bekommen, damit sich eure Sicherheit verbessert.

mehr lesen