Schützende Auskunftssperre - nicht für alle möglich
28.05.2019 | Bestandsaufnahme

Schützende Auskunftssperre – nicht für alle möglich

Mit einem unguten Gefühl und der Angst vor einem Übergriff von der Arbeit nach Hause zu fahren, das kennen viele Beschäftigte im Öffentlichen Dienst. Eine Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt könnte das verhindern. Doch es gibt sie nicht flächendeckend.

 

Nach Dienstschluss in der Schule noch schnell die Kinder abholen. Viele Eltern tun das Tag für Tag. Doch selten lauert ihnen dort jemand auf. Bei einer Erzieherin aus NRW war das aber so. Als sie aus der Kindertagesstätte zur Schule fährt, folgen ihr aufgebrachte Eltern eines Kindes, das sie betreut. Dort warten sie im Auto, um die Erzieherin zur Rede zu stellen. Ein Einzelfall? Nein.

 

„Ich weiß, wo du wohnst!“

 

„Schau dich nach der Arbeit gut um. Ich weiß, wo du wohnst!“ Solche Drohungen kennen viele Behördenmitarbeiter – ganz gleich ob im Außendienst bei der Steuerfahndung, im Sozial- und Arbeitsamt oder in anderen Bereichen des Öffentlichen Dienstes. Sie alle wissen, wie groß die Sorge ist, ihnen oder ihren Familienangehörigen könnte etwas zustoßen.

 

Eine Möglichkeit, die Gefährdung einzuschränken: eine Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt. Doch nicht überall gewährt man den Mitarbeitern von Behörden eine solche. So entschied beispielsweise das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil im Jahr 2017: „Gerade die (…)Pflicht zur Erteilung von Melderegisterauskünften wird in beachtlichem Umfang beeinträchtigt, wenn Angehörige ganzer Berufsgruppen allein aufgrund ihrer Zugehörigkeit eine Auskunftssperre beanspruchen könnten oder diese für sie von Amts wegen einzutragen wäre.“

 

Nicht alle Kommunen gestatten Mitarbeitern Auskunftssperre

 

Die Konsequenz daraus: Nicht alle Kommunen gestatten ihren Beschäftigten, pauschal eine Auskunftssperre eintragen zu lassen. In manchen Fällen wird die Prüfung des Einzelfalls verlangt. Laut des Landesbeauftragten für Datenschutz ist sie nur dann zulässig, wenn „eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann“.

 

In Anbetracht der steigenden Zahl an Bedrohungen hat die dbb jugend nrw im Rahmen ihrer im Jahr 2016 gestarteten Kampagne „Gefahrenzone Öffentlicher Dienst“ einen Forderungskatalog aufgestellt. Eine der Forderungen des Verbandes aus dem Kreis ihrer Mitglieder: die grundsätzliche Möglichkeit, als Mitarbeiter einer kritischen Behörde seine persönlichen Daten per Auskunftssperre schützen lassen zu können.

 

Umfrageergebnis: Die meisten wissen nicht einmal, ob sie dürften

 

Immerhin, so zeigte sich aus einer Umfrage des gewerkschaftlichen Jugenddachverbands unter seinen jungen Mitgliedern, haben 39 Prozent der 439 Befragten diese Option. Dennoch können 20 Prozent als Mitarbeiter einer Behörde beim Einwohnermeldeamt keine Auskunftssperre einrichten lassen. 41 Prozent der Befragten wissen gar nicht, ob das möglich ist.

 

„Wir hoffen, dass die Umfrage nicht nur eine erste Einschätzung der Situation gibt, sondern auch ein Anstoß war, in der eigenen Behörde nachzufragen“, sagt der Vorsitzende der dbb jugend nrw, Moritz Pelzer. Denn wenn Beschäftigte über die Handlungsspielräume in ihrer eigenen Dienststelle nicht informiert sind, zeige das mindestens einen Nachholbedarf in Sachen Kommunikation.

 

„Wir werden uns davon unberührt jedoch auch weiterhin dafür einsetzen, dass es Beschäftigten, die sich gefährdet fühlen, nicht verwehrt wird“, sagt Pelzer weiter. Jeder sollte sich an seinem Arbeitsplatz sicher fühlen und keine Angst um sich und das Wohlergehen seiner Familienangehörigen haben müssen.

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